09.11.2004, 19:06
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#9
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Gast
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Zitat:
Original geschrieben von Moose
Wie war das mit Volksverhetzung? Hatten wir das nicht schon mal?
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Zitat:
Volksverhetzung ist eine in der Bundesrepublik Deutschland im Paragraphen § 130 des Strafgesetzbuchs geregelte Straftat.
Danach stehen Aussagen, die zu Hass, Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder auffordern, sowie der Angriff auf deren Menschenwürde durch Beschimpfung oder böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden in Deutschland unter Strafe, wenn dies in einer Weise geschieht, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Diese Vorschrift schränkt die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit ein, stützt sich dabei aber auf eine der in Art. 5 Abs. 2 GG erwähnten Schranken (Schrankentrias).
Die Strafvorschrift dient dem Schutz der Würde des Menschen, die durch solche Taten verletzt würde. Sie beruht auf der historischen Erfahrung des Nationalsozialismus und der Auffassung, dass eine direkt zu Hass, Gewalt oder Willkür aufstachelnde Äußerung keine Meinung, sondern eine (indirekte) und illegale Tat darstellt.
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davon kann ja wohl nicht die rede sein 
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