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Alt 08.11.2004, 00:44   #7
tom
Gast
 
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Das eine ist die Headline, da gehören aus optischen und lesetechnischen Gründen die wichtigen Worte (Leichter, Lernen, Schule) durch einen Großbuchstaben hervorgehoben.
Und überdies: Eine Titelseite ist ein Gesamtkunstwerk und unterliegt daher nicht den RechtschreibGESETZEN
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