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Alt 06.11.2004, 17:56   #53
mbessler
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"Rechte kann mann ohne Problemen weiter geben. Ob es die Grundrechte an dem Produkt sind ( als würde Enrico Schiratti sein Program an Microsoft verkaufen) oder die Benutzersrechte die einer Personn den Recht gibt eine Kopie von den Werk privat benutzen zu können."

Roger hat Recht, bei Software gibts immer zwei Arten von Rechten die man nicht durcheinanderbringen darf:
1. Benutzungsrecht
2. Eigentumsrecht
(dies sind sicher nicht die offiziellen Namen wie sie in den Paragraphen stehen)

Wenn man in den Supermarkt geht und sich ein Stueck Butter kauft, hat man ersteres Erworben.

Bei Software ist es aber immer ein (meist sehr eingeschraenktes) Nutzungsrecht. Was genau erlaubt und verboten ist unterscheidet sich sehr stark von Software zu Sofware. Mehr kann man nur herausfinden wenn man die Lizenz/EULA liesst.

Manche Lizenzen erlauben das "Weiterveraeussern" des Nutzungsrechts, aber die meisten tun dies m.E. nicht.


Manuel
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