31.10.2004, 16:21
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#7
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Inventar
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Beiträge: 1.830
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Wieso soll digitaler Mitschnitt nicht erlaubt sein?
Zitat:
Index
20/08 Urheberrecht
Text
Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch.
§42
...
(5) Ist von eimen Werk, das durch Rundfunk gesendet oder auf einem
zu Handelszwecken hergestellten Bild- oder Schallträger festgehalten
worden ist, seiner Art nach zu erwarten, daß es durch Festhalten auf
einem Bild- oder Schallträger zum eigenen Gebrauch vervielfältigt
wird, so hat der Urheber, wenn unbespielte Bild- oder Schallträger,
die für solche Vervielfältigungen geeignet sind, oder andere Bild-
oder Schallträger, die hiefür bestimmt sind, (Trägermaterial) im
Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr kommen, Anspruch auf
eine angemessene Vergütung, es sei denn, daß das Trägermaterial
nicht im Inland oder nicht für solche Vervielfältigungen zum eigenen
Gebrauch benutzt wird; Glaubhaftmachung genügt. Bei der Bemessung
der Vergütung ist insbesondere auf die Spieldauer Bedacht zu nehmen.
Die Vergütung hat derjenige zu leisten, der das Trägermaterial im
Inland als erster gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr bringt.
Wer Trägermaterial im Inland gewerbsmäßig entgeltlich, jedoch
nicht als erster, in den Verkehr bringt oder feilhält, haftet wie
ein Bürge und Zahler. Von dieser Haftung ist ausgenommen, wer im
Vierteljahr Schallträger mit nicht mehr als 5 000 Stunden Spieldauer
und Bildträger mit nicht mehr als 10 000 Stunden Spieldauer
bezieht.
(6) Ansprüche nach dem Abs. 5 können nur von
Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.
(7) Wer Trägermaterial zu einem Preis gekauft hat, der die
angemessene Vergütung einschließt, es jedoch für eine
Vervielfältigung zum nichteigenen Gebrauch benutzt, kann von der
Verwertungsgesellschaft die Zurückzahlung der angemessenen
Vergütung fordern, es sei denn, daß der nichteigene Gebrauch eine
freie Werknutzung ist; Glaubhaftmachung genügt.
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<edit>Quelle: ris.bka.gv.at
</edit>
Meine Meinung:
Wenn du also den Mitschnitt auf eine Cd Brennst für die Gebühren entrichtet wurden (in AT AFAIK an die AKM) ist rechtlich gesehen alles in Ordnung. Wie's mit Festplatten aussieht????
Jak
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