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Alt 29.10.2004, 12:05   #2
rev.antun
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wenns dich ned erwischen nix, ansonsten blechen

Zitat:
Veranstaltungen, die ohne vorherige Anmeldungen stattfinden, gelten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes als unbefugt. In diesem Fall ist die AKM berechtigt, das Aufführungsentgelt in doppelter Höhe sowie bei der Erhebung entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verliert der Veranstalter jede Ermäßigung!
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