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Alt 27.10.2004, 17:06   #2
Simfan
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Hi Marc!

Fixe Flugverbotszonen gibt es, drei Arten von Gebieten werden unterschieden:
- Gefahrengebiete (Danger; ICAO-Karte z.B.: ED-D.., LO-D..) NOTAM und AIP ist zu entnehmen, wann und wie (Höhe, Ausdehnung) sie aktiv sind
- Flugbeschränkungsgebiete (Restricted; z.B. LO-R..); wie oben
- Flugverbotsgebiete (Prohibited; ED-P.., LO-P..); in diesen Zonen ist ziviler Flugverkehr generell verboten.

Diese Zonen beziehen sich auf Gebiete mit beschränkter geographischer Ausdehnung innerhalb von FIRs.

In Kriegsgebieten ist in der High Altitude Enroute Chart ein entsprechender Eintrag vermerkt; meist führen über das betreffende Gebiet ohnehin keine ATS-Routes. Ganz genau weiß ich das leider auch nicht wie's aussieht, wenn man nur den Überflug ohne Landung oder Ausweichflughafen in dem Gebiet plant. Vorstellbar wäre aber, dass diese Gebiete großräumig umflogen werden müssen, da ja wahrscheinlcih kein "Flugverkehrskontrolldienst" (für IFR notwendig) ausgeübt wird. Es fehlt wahrscheinlich auch zivile Infrastruktur (SSR, SRE -> Radar, Luftraumüberwachung usw.)
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mfg Thomas

PPL und GPL-Pilot beim
Fliegerclub Weiße Möwe Wels
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