http://www.microsoft.com/germany/ms/...sb.htm#frage13
"Dürfen Endkunden, die Microsoft-OEM-Produkte einsetzen, OEM-Lizenzen von alten Rechnern auf neue transferieren?
Nein, ein solcher Transfer ist nicht gestattet. Dies ergibt sich aus den Vorschriften der Endkunden-Lizenzverträge, unter denen Microsoft-Produkte von den OEM´s zusammen mit PCs vertrieben werden. Das jüngste Urteil des BGH hat auf die Unzulässigkeit des sog. Unbundling im Endkundenbereich keine Auswirkungen. Zum einen handelte es sich bei dem vom BGH entschiedenen Fall um einen Fall des Unbundlings durch einen Händler (System Builder), zum anderen oblag diesem Händler keine vertragliche Verpflichtung zur Unterlassung des sogenannten Unbundling, sodass der BGH nur über die Frage entschied, ob die Unbundling-Restriktion durch eine Beschränkung des urheberrechtlichen Vertriebsrechtes durchgesetzt werden kann, was der BGH verneinte. Im Falle der OEM-Kunden liegt aber mit den Eulas eine solche vertragliche Beziehung und somit ein vertraglich begründetes Unbundling-Verbot vor. Der BGH bestätigt in seinen Urteilsgründen."