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Alt 19.10.2004, 15:16   #11
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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
das du ihm gerne eine bestätigung über den erhalt von 105.- für 80cd's schickst, sobald die kohle bei dir gelandet ist.
daraus kann er sich die mwst rausrechnen, wenn er mag.

gib auf keinenfall eine rechnung oder zahlungsbestätigung her, bevor du kohle in der hand hast!!!
hm eine zahlungsbestaetigung, klar.
aber eine rechnung kann man doch auch schon vor erhalt des geldes ausstellen oder?
mann mann mann, warum kann das nicht so einfach sein das der mir das geld schickt und ich ihm das zeug schick ...
____________________________________
Laß’ es zu, daß die Zeit sich um Dich kümmert
Hör mir zu, und mach es nicht noch schlimmer
Denn es gibt ’nen neuen Morgen
’nen neuen Tag, ein neues Jahr
Der Schmerz hat Dich belogen
Nichts ist für immer da...
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