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Alt 19.10.2004, 13:58   #7
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Zitat:
Original geschrieben von Guru
ALs Privatmann enthält Deine Rechnung immer Mehrwertsteuer, da Du ja diese beim Kauf des Artikels bereits bezahlt hast.

Da nun der Artikel (vermutlich) billiger war als beim Einkauf, erhältst Du also nur einen Teil der Mehrwertsteuer zurück, die Du beim Kauf bezahlt hast.

Du kannst Deinem Kunden bestätigen, dass es sich bei Deinem Verkaufspreis um einen Inklusivbetrag handelt, ohne dass Du Probleme mit dem Finanzamt bekommst.

Das Finanzamt erleidet keinen Nachteil, da Du ja bereits die MwSt auf den Kaufpreis entrichtet hast.

Der Käufer rechnet sich die Mehrwertsteuer aus dem Verkaufspreis aus und kann, wenn es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt, diese als Vorsteuer geltend machen.

Voíla!

Guru
naja ok soweit komm ich schon mit, aber wie soll ich ihm jetzt die rechnung ausstellen, wenn er sie ohne mwst haben will? beim ersteigerten artikel handelt es sich um ca. 80cd's.. ich hab keinen dau wie da der mwst satz drauf liegt noch wieviel das jetz is ohne mwst ?(

damn heut is net mein tag

danke jedenfalls schon mal!
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Laß’ es zu, daß die Zeit sich um Dich kümmert
Hör mir zu, und mach es nicht noch schlimmer
Denn es gibt ’nen neuen Morgen
’nen neuen Tag, ein neues Jahr
Der Schmerz hat Dich belogen
Nichts ist für immer da...
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