Einerseits spricht Paulemann von Freeware, andererseits sind einige der erwähnten Produkte Payware.
Die Frage bei Freeware ist, ob "free" "geschenkt" oder "frei von Rechten" heißen soll. Wenn es geschenkt sein soll, stellt sich die Frage, wo "geschenkt" aufhört? Beim Unkostenbeitrag für den Versender? Beim kostenpflichtigen Premium-Account als Unkostenbeitrag für den Provider?
Teilweise werden im Bereich Freeware die Urheberrechte extrem restriktiv ausgelegt und obendrein mit AGB-Verstößen bei eBay verwechselt, gleichzeitig scheint sich niemand über einen eindeutig urheberrechtswidrigen Crack für den MSFS aufzuregen.
Es gab dazu viel Streitigkeiten im Forum, und im letzten Heft ist ein Artikel, der die Rechtslage untersucht und nochmals Diskussionsanstoß sein sollte.
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