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Alt 13.10.2004, 17:43   #5
jayjay
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das wehrgesetz widerspricht dem gleichheitsgrundsatz unserer verfassung und gehört darum gemäss art. 140. b-vg aufgehoben.
und weil der verfassunggerichtshof da nicht weitermacht sollten sich alle männlichen bürger, die einberufen werden zusammenschliessen und sich weigern.

viva la revolution

leider sind dafür die österreicher viel zu grosse feiglinge

ich könnt mich auch ständig über sinnlose zwangsarbeit (ohne entschädigung) ärgern
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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