das wehrgesetz widerspricht dem gleichheitsgrundsatz unserer verfassung und gehört darum gemäss art. 140. b-vg aufgehoben.
und weil der verfassunggerichtshof da nicht weitermacht sollten sich alle männlichen bürger, die einberufen werden zusammenschliessen und sich weigern.
viva la revolution
leider sind dafür die österreicher viel zu grosse feiglinge
ich könnt mich auch ständig über sinnlose zwangsarbeit (ohne entschädigung) ärgern
