"kann ich die löschung der beiträge verlangen und müssen die das machen?"
Nehme an, das hängt von der Beitrittserklärung ab: wenn du beim Forumseintritt deine Rechte dem Betreiber überträgst (andernfalls gebe es keinen Zutritt), dann nein.
Wenn nicht, dann wird es interessant, ob die Verfügung geistigen Eigentums (des Verfassers) vor die einer Gewahrung inhaltlicher Geschlossenheit geht. Schließlich und endlich würde durch die Löschung einzelner Beiträge die inhaltliche Form nicht nur zerfallen sondern im Einzelfall sogar (im wahrsten Sinn des Wortes) sinnlos oder besser sinnentleert werden.
Ich denke, wenn man es darauf ankommen lässt, könnte man die Löschung seiner Beiträge uU sogar gerichtlich durchsetzen.
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