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Alt 12.10.2004, 14:46   #5
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ich nehme jetzt mal an, dein voraussichtlicher entbündelungstermin ist am 15.11.?

somit mußt du noch die TA-grundgebühr wie üblich im voraus zahlen, da du noch nicht definitiv entbündelt wurdest (es könnte ja noch bis dahin, aus welchen gründen auch immer, gar nicht zur entbündelung kommen) ...

nach der entbündelung bekommst du eine endabrechnung von der TA und ggf. eine gutschrift über die zuviel bezahlten gebühren ...
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Praktizierender Eristiker

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Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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