So einfach ist es für den Goldadler nun auch wieder nicht. Denn du kannst nämlich eine schriftliche Nachfrist setzen. Und wenn er die nicht erfüllt, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Das heisst, der Goldi MUSS das Teil zurücknehmen und dir dein Geld zurückgeben. Am besten wäre es, den Konsumentenschutz oder die Arbeiterkammer zu fragen. Denn die Dauer der Nachfrist ist natürlich im Gesetz festgelegt und die kannst nicht einfach so festlegen, wie du es gerne hättest.
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