Einspruch
OK, ich habe heute den Einspruch geschrieben und gleich an MCN und den Anwalt abgeschickt. Ich poste meinen Brief mal hier zur Info ab:
Bin auf Eure Meinungen gespannt.
An. Fa.
MCN Millennium Communication Network AG
1200 Wien,
Handelskai 94-96 Wien, am 20. 4. 2001
Einspruch gegen Rechnungslegung und Anwaltsmahnung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beantrage hiermit Einspruch gegen zwei mir vorliegende Rechnungen (Nr. 143229 und 188045).
Bei der ersten Rechnung (Nr. 143229 vom 23.2.2001) wurde pauschal nur ein Monat Zerosurf abgezogen, obwohl sich die Rechnung über 2 Monate erstreckt. Daraufhin versuchte ich 1 ½ Wochen erfolglos die auf der Rechnung angegebene Telefonnummer zu erreichen. Auf dieser Nummer war entweder besetzt oder es hat niemand abgehoben. Nach diesen erfolglosen versuchen schickte ich am 28. 3. 2001 E-Mail an die in der Rechnung angegebene E-Mailadresse. Aber auf diese E-Mail reagierte auch niemand. Danach versuchte ich weiterhin MCN telefonisch zu erreichen.
Anfang April bekam ich die zweite Rechnung zugestellt (Nr. 188045 vom 28.3.2001). Bei dieser Rechnung wurde alle Verbindungen von MCN verrechnet, obwohl ich mich größtenteils im Zuge des Wintertarifs der Telekom Austria über ebendiese beim MCN Server eingewählt habe (und nicht über die MCN Vorwahl 1014). Nachdem ich über angegeben Telefonnummer niemanden erreicht hatte, versuchte ich über andere Telefonnummern MCN zu erreichen. Wobei nur über eine Hotline für Businesskunden jemand erreichbar war. Diesen Herren schilderte ich mein Problem am 5.4.2001, und er versprach mein Anliegen an die Verrechnungsabteilung weiterzugeben. Am Fr. 6.5. rief mich dann Fr. Zellmann aus der Verrechnung zurück, der ich die Sachlage darlegen konnte. Zur ersten Rechnung meinte sie, dass das zweite Monat vergessen wurde, und die Kosten mit der nächsten Rechnung zurückerstattet werden. Zur zweiten Rechnung soll ich einen Einzelverbindungsnachweis der Telekom Austria nachbringen, und die Rechnung wird dementsprechend korrigiert. Noch am gleichen Tag beantragte ich bei der Telekom Austria einen Einzelgesprächsnachweis, nur ist der bis Heute noch nicht eingetroffen. Die 1. Rechnung beglich ich daraufhin am nächsten Werktag, Mo. dem 9.4.2001. Seither habe ich auf die Zustellung des Einzelgesprächsnachweises gewartet um ihn an die MCN AG weiterzuleiten.
Am 17. 4 wurde mir das Anwaltsschreiben zugestellt wo ich aufgefordert wurde die noch offenen Rechnungen (Angebeben Nr. 143229 u.a.) inkl. Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen zu begleichen, wobei der angegebene offene Betrag nicht mit der Summe der beiden Rechnungen übereinstimmt. Weiteres wurde die erste Rechnung ja noch vor Aufsetzten des Anwaltsschreibens beglichen. Und die zweite Rechnung wurde erst am 28.3.2001 ausgestellt und Anfang April zugestellt, woraufhin ich mich ja umgehend mit der Verrechnung (am. 6.4.) in Verbindung setzte. Somit sind ca. 2 Wochen seit dem Ausstellungsdatum der Rechnung und dem Ausstellungsdatum des Anwaltsschreiben vergangen. Ich habe auch keine weiteren Mahnungen seitens MCN erhalten, obwohl dies im Anwaltsbrief ebenfalls erwähnt wird.
Dazu möchte ich noch anmerken, dass bei meiner allerersten Rechnung (53048) ebenfalls falsche Verbindungen verrechnet wurde. Hier schienen 4 normale Telefongespräche auf, obwohl diese nie genutzt habe und mich auch nur zur Internetnutzung angemeldet habe. Ein Vergleich mit meinen persönlichen Verbindungsaufzeichnungen (mittels Onlinecounter) zeigte, dass hier irrtümlich Internetverbindungen als Telefonverbindungen verrechnet wurden. Nur erschien mir damals der Betrag von 7,14 (exkl. Ust.) zu gering für einen Einspruch.
In Anbetracht der fast Nichterreichbarkeit seitens MCN (nur über Umwege) und dem völligen ignorien von E-Mails, dem zwischenzeitlichen Gespräch mit der Verrechnung und meines Begleichens der ersten Rechnung, und der kurzen Zeitdauer zwischen der Ausstellung der zweiten Rechnung und des Anwaltsbriefes, dieses Schreiben als nicht notwendige Überreaktion seitens MCN´s.
Am Do. dem 19. 4 setzte ich mich erneut mit der Verrechnungsstelle (Fr. Zellmann) in Verbindung, welche mir versicherte, dass die anwaltliche Weiterverfolgung unterbleibt, wenn ich den offenen Betrag der 2. Rechnung mit MCN begleiche, welche ich am 20. 4. auf das MCN Konto eingezahlt habe. Weiteres wurde mir die Retournierung zu hoher Beträge mit der nächsten Rechnung zugesagt. Sobald der Einzelgesprächsnachweis der Telekom Austria bei mir eintrifft werde ich diesen an MCN weiterleiten. Ich hoffe dann auf eine positive Erledigung dieses Angelegenheit.
Unter der Telefonnummer xxx bzw. unter der E-Mailadresse xxx stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Dieser Brief ist an die MCN AG gerichtet, eine Kopie ergeht aber auch an den zuständigen Anwalt Dr. Alexander Milavec zur Information meiner Gespräche mit der MCN AG.
Hochachtungvoll
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