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Alt 08.10.2004, 20:32   #22
jayjay
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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
eine amtliche (polizeiliche) anzeigebestätigung jedoch nicht???
Zitat:
§ 292 Zivilprozessordnung
Urkunden, welche im Geltungsbereich dieses Gesetzes von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form errichtet sind (öffentliche Urkunden), begründen vollen Beweis dessen, was darin von der Behörde amtlich verfügt oder erklärt, oder von der Behörde oder der Urkundsperson bezeugt wird. Das Gleiche gilt von den Urkunden, welche zwar außerhalb des Geltungsgebietes dieses Gesetzes, jedoch innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse von solchen öffentlichen Organen errichtet wurden, die einer Behörde unterstehen, welche im Geltungsgebiete dieses Gesetzes ihren Sitz hat.

Der Beweis der Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges oder der bezeugten Thatsache oder der unrichtigen Beurkundung ist zulässig.
zpo ist immer so eine sache, weil das zivilverfahren relativ "schwammig" (viel argumentationssache, da zeigt sichs wie gut dein anwalt ist ) ist. wenn die anzeige nicht wirklich mit dem verfahren zu tun hat (oder der richter das meint) kann er diesen beweis durchaus ablehnen. je nach gegenstand der verhandlung gibts dagegen aber rechtsmittel, etwa an einen übergeordneten richtersenat.
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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