Zitat:
Original geschrieben von Woodz
ich nehm´ mal an, es geht um ein strafverfahren.
im strafverfahren gilt das prinzip der freien beweiswürdigung, doch muss (theoretisch) das gericht im einzelnen begründen, warum es gerade diesem und nicht einem anderen beweismittel glauben schenkt.
als beweismittel kann grundsätzlich alles herangezogen werden, was geeignet ist, der wahrheitsforschung zu dienen.
eine anzeigebestätigung ist schon mal ein sehr glaubwürdiges beweismittel. einfach so wird kaum jemand zur polizei gehen und sich anzeigen.
(teilweise zitiert aus Seiler, Strafprozessrecht, 5.auflage)
lg
woodz
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nö, da gehts um zivilrecht
