Zitat:
Original geschrieben von frazzz
jo, danke
meinte aber doch eher im juristischen sinn
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dacht ichs mir doch
http://www.123recht.net/article.asp?a=2927
http://www.gericht.at/zivilverfahren/instanzenweg.html
beweis ist das, was ein richter als beweis anerkennt (in AT herrscht das recht der freien beweiswürdigung durch den richter)
Zitat:
Grundsätze des Beweisverfahrens:
Unmittelbarkeit: Beweise werden nur durch den erkennenden Richter aufgenommen, da sein persönlicher Eindruck am ehesten eine umfassende Aufklärung des Sachverhaltes gewährleistet (Ausnahme: Rechtshilfeersuchen an Richter eines anderen Gerichtes, weil Zeugen/ Gegenstände nicht (leicht) vor das erkennende Gericht gebracht werden können)
Amtswegigkeit: Die Beweisaufnahme wird auch dann von Amts wegen durchgeführt, wenn die Parteien oder deren Vertreter nicht anwesend sind. (Ausnahme: beide Parteien/ Vertreter erscheinen nicht - das Verfahren ruht und kann erst nach Ablauf von drei Monaten auf Antrag wieder fortgesetzt werden)
Konzentration: Das Verfahren soll konzentriert und schnell ablaufen; Beweisanbote können wegen Verschleppungsabsicht zurückgewiesen werden, Befristungen von Beweisen etc.
Beweis wird erhoben durch:
Zeugen
Urkunden
Sachverständige
Parteienvernehmung
Augenschein
Hat der Richter alle (angebotenen) Beweise erhoben und ist die Rechtssache "spruchreif", wird die (letzte) mündliche Verhandlung geschlossen. Die Parteienvertreter müssen nun ihre Kosten (Vertretungskosten, Gebühren) bekanntgeben (="Kostennote legen").
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Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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