Es gibt Differenzen zwischen Urheberrecht und TKG.
Ich kenne noch keinen Fall in Österreich wo ein Provider gezwungen wurde die Identität herauszugeben.
@ maxb
Zitat:
Bei Zugangsdaten (Logfiles) handelt es sich gemäß § 92 Abs 3 Z 4a TKG 2003 um Verkehrsdaten im Sinn von § 92 Abs 3 Z 4 TKG 2003, die gemäß § 99 TKG 2003 nicht gespeichert werden dürfen, sondern nach Beendigung der Verbindung unverzüglich gelöscht oder anonymisiert werden müssen, außer sofern dies für Zwecke der Verrechnung von Entgelten erforderlich ist.
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...Flat fee & Zahlung im Vorhinein sollten davor schützen.
btw - was die ISPA emfpielt oder nicht spielt rechtlich keine Rolle,
gezwungen wird hier kein Provider