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Alt 07.10.2004, 17:08   #3
maxb
Großmeister
 
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Der trifft es schon besser

Vorsätzliche Verwirrung

franciskus, vor 41min
Wie üblich vermischt die Musikindustrie Richtiges mit Falschem und versucht alle Nutzer von Tauschbörsen als Straftäter hinzustellen (das Wort "Raubkopierer" soll wohl Assoziationen mit dem schweren Verbrechen "Raub" signalisieren). Richtigerweise ist aber zwar das Zurverfügungstellen strafbar (aber auch nur bis 6 Monate und noch dazu ein Privatanklagedelikt, also mit der Wertigkeit einer Ehrenbeleidiung), der Download ist aber jedenfalls nicht strafbar (siehe § 91 Abs.1 2. Satz UrhG); bezüglich der zivilrechtlichen Rechtswidrigkeit gehen die Meinungen auseinander; Tatsache ist, dass nach dem völlig eindeutigen Wortlaut des § 42 UrhG der Download eine zulässige Privatkopie ist, genauso wie das Aufnehmen aus dem Radio oder von einer von einem Freund ausgeborgten CD. Alles andere sind juristische Klimmzüge.




Download ist legal!!!
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