Nachtrag:
Der Datenschutz schützt entgegen dem Begriff nicht die Daten, sondern regelt die automationsunterstützte Verarbeitung von und die Rechtsbeziehungen des Einzelnen zu seinen persönlichen Daten.
http://www.unet.univie.ac.at/~a87080...tml#rechtsfrei
Zum Thema Auskunftspflicht und Datenschutzgesetz:
Zitat:
(2) Die Auskunft ist nicht zu erteilen, soweit dies zum Schutz des Betroffenen aus besonderen Gründen notwendig ist oder soweit überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten, insbesondere auch überwiegende öffentliche Interessen, der Auskunftserteilung entgegenstehen. Überwiegende öffentliche Interessen können sich hiebei aus der Notwendigkeit
1. des Schutzes der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik Österreich oder
2. der Sicherung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres oder
3. der Sicherung der Interessen der umfassenden Landesverteidigung oder
4. des Schutzes wichtiger außenpolitischer, wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen der Republik Österreich oder der Europäischen Union oder
5. der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten ergeben.
|
§ 26 (2) DSG 2000
Und Copyrightverletzung ist eine Straftat