Und? Wo ist das Problem? Aus dem Positionspapier der ISPA, das die Provider nicht uebernehmen muessen, aber wohl tun:
Zitat:
Bei diesen Zugangsdaten (Logfiles) handelt es sich gemäß § 92 Abs 3 Z 4a TKG 2003 um Verkehrsdaten im Sinn von § 92 Abs 3 Z 4 TKG 2003, die gemäß § 99 TKG 2003 nicht gespeichert werden dürfen, sondern nach Beendigung der Verbindung unverzüglich gelöscht oder anonymisiert werden müssen, außer sofern dies für Zwecke der Verrechnung von Entgelten erforderlich ist.
Bei dynamischen IP-Adressen ist daher zunächst festzuhalten, dass diese in vielen Fällen gar nicht gespeichert werden, da gemäß § 99 TKG eine Löschung rechtlich geboten ist. Eine Beauskunftung, wem zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war, wird in vielen Fällen daher bereits daran scheitern, dass der ISP über die Daten schlichtweg nicht mehr verfügt.
Sofern die Daten überhaupt noch vorhanden sind, ist fest zu halten, dass eine Anfrage, wem eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war, nicht eine reine Anfrage nach Stammdaten ist, sondern eine Anfrage nach Vermittlungsdaten, die einer Überwachung der Telekommunikation im Sinne der strafprozessualen Bestimmungen gleichkommt (siehe zur vergleichbaren Thematik bei IMEI-Nummern den Erlass des BMJ zur Personenfahnung vom 3.8.2000, JMZ 318015/43/II1/02). Dies bedarf eines richterlichen Befehls!
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Und wenn ein Richter die Daten verlangt, muss sie der ISP auch rausruecken, wurscht ob ein Provider das Papier der ISPA anerkennt oder ned.
Wo ist das Problem? Und mit Datenschutz hat das nichts zu tun. Es hat nur damit was zu tun, dass die Uni den faelschlicherweise von dir fuer selbstverstaendlich gehaltenen Deckmantel der Anonymitaet im Anlassfall hebt.