Meine Meinung:
Die Rechte am Werk=Partitur, nicht aber an der Aufnahme. So kann ein Photo der Mona-Lisa unter Copiright stehen, das Bild selbst jedoch nicht. genauso ist es mit Musikstücken. Die 9.Beethoven unterliegt nicht mehr dem Copyright, eine bearbeitete Ausgabe von einem Verlag unterliegt aber dem Copyright, eine Aufnahme einer Aufführung (z.B. Karajan, Berliner Philharmoniker) ebenfalls.
Und zwar im Verlagsfall bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors, beim Orchester 70 Jahre nach dem Tod des letzten Mitglieds. Wenn der 7.Geiger 2030 mit 100 Jahren stirbt, ist die Aufnahme bis 2100 geschützt.
Jak
____________________________________
Join the DNRC | Godwin\'s Law (thx@stona)
Documentation is like sex: If it\'s good, it\'s very, very good. If it\'s bad, it\'s better than nothing.
\"In theory, theory and practice are the same. In practice, they are not\" (Lawrence Berra)
|