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Alt 30.09.2004, 13:09   #7
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von jayjay
da es sich bei ebay und co. ja zumeist um zivilrechtliche angelegenheiten handelt müsste doch eigentlich eine versicherung für vertragsrecht reichen bzw. solche fälle abdecken?
man glaubt es nicht, welche ausschließungsgründe versicherungen erfinden können

...nein, internetgeschäfte werden von uns nicht abgedeckt


ich versuch eine rsv zu finden, die eben solche i-net sachen vertraglich absichert.
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pssst

tanj


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