Hallo JetStreamer
Also, ich bin der Meinung das er das Teil behalten muss. Du hast ja sowieso geschrieben „hiermit weise ich darauf hin, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und ich daher keine Garantie/Gewährleistung übernehmen kann.“ Und wenn du einmal bietest dann ist dieses ein Rechtsgültiger Vertrag siehe auch FAQ bei ebay.
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