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Alt 19.04.2001, 13:13   #7
Tarjan
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Beim Konsumentenschutz wurde mir geraten schriftlich gegen die Telefonrechnung Einspruch zu erheben und eine Kopie auch an den Anwalt zu schicken. Brauchst übrigens nur MCN und Anwalt erwähnen, und die wissen schon was los ist.

Weiters habe ich bei MCN (über den obigen Umweg) eine Fr. Zellmann erreicht, die für die Verrechnung zuständig ist (ist schon etwas gestresst da sie zig Beschwerden am Tag hat, nona). Die meinte wieder, das war ein Fehler des Anwaltes (hurra, wir schieben es wieder auf den anderen). Die Klöage könnte ich nur abwenden, wenn ich den Zahlschein (den von MCN ohne die sonstigen Gebühren) einzahle. Wenn dann was falsch verrechnet wurde, so wird mir das Rückvergütet.

Werde den Zahlschein jetzt mal einzahlen, und schriftlich das ganze festhalten und an MCN und den Anwalt schicken.

Kann den Brief, falls gewünsch ja auch hier posten.
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