Wenn Du Mitglied in einem Automobilclub bist,dann erkundige Dich beim dortigen Sachverständigen,den der Text ist ungenau,es fehlt die genaue Ortsangabe,Ordnungsnummer,Lichtmastnummer,oder Kilometerstein.Somit ist die Sache ungültig und für den Rundordner.Nachzulesen im Bundesgesetzblatt.
mfg
Wilrott
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