Zitat:
Original geschrieben von mike
Da musst nicht nach Deutschland gehen...
Es ist also ein eindeutiger Mangel...
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Nicht, nicht unbedingt (auch wenn in den AGB´s vom Provider nicht darauf hingewiesen wird).
Bietet der Provider ausschließlich diese Handys mit der Funktion an, dann ist es kein Sachmangel, da Du ja ein T630 gebrandet erworben hast. So zumindest war die Argumentation bei einer Verbraucherschutzklage in Deutschland, die dann verloren wurde.
Du kannst natürlich versuchen, im Kulanzweg dies ändern zu lassen bzw. entstandene Kosten (Verbindungsentgelte) durch Fehlbedingung zurückzuerhalten - die Chancen stehen sehr gut!
Ciao Oliver