zur rufnummernmitnahme:
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Verzögert ein Betreiber die Einführung der Rufnummernmitnahme, fallen bereits ab dem 16. Oktober Pönalezahlungen von zunächst 20.000 Euro an. Im zweiten Monat der Verzögerung werden 30.000 Euro in Rechnung gestellt, im Folgemonat 40.000 Euro. Danach wird das Pönale jeweils verdoppelt. Die Pönalezahlungen müssen an den Betreiber entrichtet werden, der durch die Nicht-Ermöglichung der Rufnummernportabilität benachteiligt wurde.
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Best regards, ZeD
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\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
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\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
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