Zitat:
Original geschrieben von pc.net
wobei: seit wann ist das in AT erlaubt? ich dachte immer bei uns darf max. eine 12-monatige bindungsdauer eingegangen werden ... one und telering "umschiffen" das ja elegant mit der handy-stützung ...
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man kann jede mögliche bindungsfrist vereinbaren.
das problem liegt nur darin, dass der kunde laut konsumentenschutzgesetz einen vertrag, der auf unbestimmte zeit oder für länger als 1 jahr geschlossen ist, zum ende des 1. jahres kündigen kann (2 monate kündigungsfrist).
also hilfts den betreibern nicht, dem kunden z.b. eine eine 2-jahres-bindung auf aug zu drücken - was zulässig wäre - aber der kunde dann nach dem 1. jahr sowieso kündigt.
deswegen behilft man sich eben damit, dass bei einer kündigung vor 18 monaten ein aufpreis aufs handy fällig wird.
ist eigentlich eh eine sehr elegante lösung. man kriegt das handy beim kauf ganz günstig (oder gratis). wer lange dabei bleibt wird dadurch belohnt, wer frühzeitig kündigt zahlt eben einen aufpreis. sonst wär das handy ja schon von vornherein für jeden teurer gewesen beim kauf.