da hast du sicherlich nicht unrecht FendiMan, ich habe ja eh geschrieben, dass es da einige Regeln in Bezug auf die Beweiskraft gibt, nur sag mir bitte wo das wirklich angewandt wird..... MIR kam so etwas noch nie vor!!!!
da weder der Verkäufer (innert der ersten 6 Montag, noch der Käufer ab dem 7. Monat die Beweislast anreten kann) wird man das defekte Teil austauschen... die Garantie ist lediglich eine "freiwillige" Zusage des Unternehmers, bzw. Herstellers und kann nicht die gesetzl. Gewährleistung durchbrechen.....
ich würde an Klingso´s stelle mal zu dem Geschäft wo er´s gekauft hat hingehen und mal das Teil auf den Tisch legen und für Behebung des Mangels sorgen (nat. immer freundlich bleiben, auch wenn du im Recht bist)...
weiters hast du dort die Wahl, ob du Preisminderung (trifft hier wohl nicht zu), oder Wandlung in Anspruch nimmst.... ich würde darauf bestehen, dass dir das Teil (auch gegen eine andere Type) ausgetauscht wird....
lg
