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Alt 13.09.2004, 19:12   #5
FendiMan
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Zitat:
Original geschrieben von D&D&D&D
- es gibt zwar einige Regeln in Bezug auf die Beweislast, aber lassen wir das mal zur Seite, grundsätzlich gilt 2 Jahre und aus... -Lg
So einfach ist es nicht, bei zwei Jahren Gewährleistung musst Du nach einem halben Jahr beweisen, das der Fehler schon von Anfang an da war.

Wenn der Hersteller, so wie in diesem Fall, 2 Jahre Garantie gibt, hat der Käufer bessere Karten, obwohl die Herstellergarantie nicht unbedingt alles ersetzten muss, sie kann zB auch nur auf Ersatz des defekten Materials beschränkt sein, und die (eventuell notwendige) Arbeitszeit muss man trotzdem bezahlen.

Das gilt aber erst nach einem halben Jahr, bis dahin hat man uneingeschränkte Garantie.
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Gruß
FendiMan

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