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Alt 13.09.2004, 18:49   #4
D&D&D&D
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hi...

ich sag dir nur, dass du innert der gesetzl. Gwährleistung (d.s. 24 Monate) sich der Verkäufer um das Problem kümmern muß, und nicht DU, außerer du machst es freiwillig und auf deine Telefonkosten bzw. Nerven....

- es gibt zwar einige Regeln in Bezug auf die Beweislast, aber lassen wir das mal zur Seite, grundsätzlich gilt 2 Jahre und aus... -

Lg
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