Zitat:
Original geschrieben von Satan_666
wenn er ein offizieller händler ist, dann hast du die übliche rechte des rücktrittes innerhalb von 2 wochen. bei privatleuten nicht - aber da ist es sowieso fraglich, wie weit der verkäufer vor gericht mit seiner forderung durchkommt.
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ich habe bei ebay auch auf mein rücktrittsrecht bestanden - bei einem gewerblichen (!!) händler der mir suspekt vorkam (plötzlich nur mehr vorkasse ins ausland usw.). trotzdem ich laut kschg im recht war bekam ich vom verkäufer eine negative bewertung und von ebay eine verwarnung!
auf ein mail habe ich eine besch** standardantwort erhalten.
NIE MEHR ebay
