"Mulholland Drive", § 38 PrTV-G
Zitat:
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§ 38. Werbung und Teleshopping müssen klar als solche erkennbar sein. Sie sind durch optische oder akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen zu trennen.
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Wie die Links auf
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Ru...8?OpenDocument schoen zeigen.