Zitat:
Original geschrieben von Bastet
na bravo - aber 2 monate im voraus verrechnen dürfen die dass überhaupt???
also 1 monat ist ja noch ok aber 2 find ich schon eine frechheit.
wenns bankrott gehn, haste leistung bezahlt die du nie im leben bekommst.
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Ja, die dürfen das - ist nur eine Frage der AGB. Übrigens zahlt man bei den meisten Providern die Grundgebühren im Vorhinein, die Verbrauchsgebühren im Nachhinein.
Allerdings kann man bei so einer gravierenden Vertragsänderung ohne Kündigungsfrist vom Vertrag zurücktreten (steht auch in den AGB).
Übrigens verlangt auch unsere liebe TA die Grundgebühren 2 Monate voraus...
Guru