Zitat:
Original geschrieben von santoo
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was genau seh' ich da falsch?
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das problem ist dass derjenige der etwas online anbietet (üblicherweise) damit keinen gesetzesbruch begeht.
und du müsstest ihm nachweisen, dass er gespamt hat bzw jemanden den auftrag gegeben hat, um ihm derart geschäftsschädigende auflagen wie einen boykott aufzuerlegen.
bsp:
ich schick 60 mio emails an verbraucher dass es bei dir jetzt viagra gibt. natürlich mit deiner email adresse als absender, link auf deine website.
du wärst du vermutlich nicht glücklich wenn dich die spampolizei (so es die gibt) stante pede in den häfn transferiert.
empfehle übrigens:
A Day in The Life of a Spammer
http://www.internetnews.com/ec-news/article.php/3398131
"he can get a click-through rate for his messages from anywhere between 1:60 to 1:240, which means that one person will respond for every 60 to 240 e-mails; for AOL e-mail addresses the click-through rate is as favorable as 1:19." (Seite 2, Absatz 5)