1; zählt der disclaimer nicht da es kein rechtsgültiges dokument ist.
1.1. für eine private mag es vielleicht ausreichen, aber alles was darüber hinausgeht sollte von einem eigenen anwalt geprüft werden.
1.2. der disclaimer hat ja auch geholfen als die "wetterseite" tonnenweise abmahnungen rausgeschickt hat

2; das hamburger gerichtsurteil bezieht sich genau auf einen fall, und ist nicht für alles anzusehen. jedes gericht behandelt jeden fall anders, daher ist kein urteil als allgemein lösung anzusehen. ich find das kopierte gerichtsurteil auf jeder website zum lachen. und jeder ist sich sicher damit einen freibrief zu haben
