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Alt 12.08.2004, 19:53   #2
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wenn es sich tatsächlich um einen hardware-fehler handelt muss das gerät repariert werden (ev. reicht auch der austausch nur des laufwerks) ...

der händler ist dein vertragspartner und muss im rahmen der gesetzlichen gewährleistung die reparatur durchführen ... er darf dich nicht an acer verweisen ...

kann er nicht selber reparieren, so muss er etwaige versandkosten zu und von acer tragen ...

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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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