Zitat:
Original geschrieben von leatherman
Dafür gibt es ja ein Gerichtsverfahren, damit die Behauptungen in der Klage nachgewiesen oder verworfen werden. Wie soll denn bitteschön ein Gericht ohne jedes Ermittlungsverfahren feststellen ob die Klage berechtigt ist oder nicht? Wenn Du mit Deiner Schulbesuchsbestätigung zur Verhandlung gehst ist die Sache sowieso gleich vorbei.
lg
leatherman
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JA hast Recht so hat mir das der Richter heute auch erklärt...er hat mir auch einen Tipp gegeben: Ich soll mir einen Anwalt suchen, mit dem einen Vertrag aushandeln, bei dem, wenn ich gewinne, die Kosten die Andere Partei tragen muss, und ich nix. Dann wird mein Vater solche spompanadel nicht mehr machen....
is vielleicht hier ein Anwalt im Raum Klagenfurt der Lust hat das zu machen... -> PM so bald wie möglich