Dafür gibt es ja ein Gerichtsverfahren, damit die Behauptungen in der Klage nachgewiesen oder verworfen werden. Wie soll denn bitteschön ein Gericht ohne jedes Ermittlungsverfahren feststellen ob die Klage berechtigt ist oder nicht? Wenn Du mit Deiner Schulbesuchsbestätigung zur Verhandlung gehst ist die Sache sowieso gleich vorbei.
lg
leatherman
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