Zitat:
Original geschrieben von colorado_rain
habs schon:
§. 187.
(1) Sind bei einem Gerichte mehrere Rechtsstreite anhängig, die
zwischen den nämlichen Personen geführt werden oder in welchen die
nämliche Person verschiedenen Klägern oder verschiedenen Beklagten
als Prozessgegner gegenübersteht, so können diese Prozesse, wenn
dadurch voraussichtlich deren Erledigung vereinfacht oder
beschleunigt oder der Aufwand für die Kosten der Prozessführung
vermindert werden wird, durch Beschluss des Senates zur gemeinsamen
Verhandlung verbunden werden.
(2) Die Verbindung ist auch zulässig, wenn einzelne dieser
Rechtsstreite vor den Einzelrichter gehören. Zur Verhandlung und
Entscheidung über die verbundenen Rechtsstreite ist der Senat
berufen.
ist aus dem RIS kopiert, § 187 ZPO.
ich hoff, du kennst dich aus
und wenn nicht, dann machst einfach einen
"Verbindungsantrag nach § 187 ZPO"
und schreibst rein (sinngemäß): da gibts beim gleichen gericht zur aktenzahl xy noch ein verfahren zwischen dir und der allianz, und wenn diese beiden verfahren verbunden werden, dann wird die erledigung beschleunigt und vereinfacht. und du beantragst halt eben die verbindung von verfahren x und y.
ganz einfach
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nur leider wohnt die allianz nicht in meinem bezirk
senat gibt es auch keinen, da einzelrichter.