Zitat:
Original geschrieben von frazzz
ich hab 57.- versicherungsprämie einbehalten, da mir die allianz 1400.- schuldet.
die allianz darf mich aber trotzdem auf die 57.- klagen, obwohl meine klage über die 1400.- gerichtsanhängig ist und daher amtsbekant.
weshalb wird dann eine solche klage der allianz nicht einfach abgewiesen oder ruhend gestellt???
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wenn deine klage gegen die allianz gerichtsanhängig ist (also noch nicht entschieden), wieso soll dann der richter im anderen verfahren wegen den 57 euro davon ausgehen, dass dir die allianz 1400 euro schuldet?
na hoffentlich hast bei deinen eingeklagten 1400 euro die 57 euro versicherungsprämie aufgerechnet und abgezogen, weil sonst gewinnst
nicht nur du deinen, sondern die allianz auch ihren prozess.