Zitat:
Original geschrieben von maxb
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ja 
Zitat:
Original geschrieben von maxb
Der Kunde kann den Austausch verlangen und muss nicht mit einer Nachbesserung einverstanden sein. Im Falle eines Handys ist das für den Verkäufer auch zumutbar.
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verlangen kann der kunde viel
der händler entscheidet ob er austauscht oder repariert (nachbessert) ... nur bei mehrfach (mind. 2x) fehlgeschlagener reparatur/austausch hat der kunde das recht auf wandlung ...
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Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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