Zitat:
Original geschrieben von maxb
Wenn nach dem 1. misslungenen versuch im 2. anlauf kein neues handy über die theke wandert, dann wird der vertrag gewandelt. ein handy ist schließlich kein auto.
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Ist als erster Versuch der Akkutausch zu verstehen? Und wenn ja, wie ist der Vertrag zu wandeln? Auf Ansinnen des Käufers oder des Verkäufers?
Selbst wenn A1 im Sinne des Rechts, das dem Kunden zugestanden wird, handelt (also Garantie/Gewährleistung), ist es doch ein recht unschönes Beispiel für die Kulanz des Unternehmens. Von T-Mobile und One weiß ich, dass sie auf solche Fälle und auch wesentlich Krassere (sogar mit Eigenverschulden) mit dem sofortigem Austausch reagiert haben. (Wovon ich mir natürlich was kaufen kann...)