Zitat:
Original geschrieben von pc.net
naja, gemäß gewährleistungsrecht kann der händler nachbessern - und das kann auch ein reparaturversuch sein ... zwar nicht kundenfreundlich aber IMHO rechtlich in ordnung ...
http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm
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Zitat:
Der Übernehmer (in der Regel der Kunde bzw. der Konsument) kann zunächst – unabhängig von der Art des Mangels – nur Verbesserung oder Austausch verlangen.
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Der Kunde kann den Austausch verlangen und muss nicht mit einer Nachbesserung einverstanden sein. Im Falle eines Handys ist das für den Verkäufer auch zumutbar.