naja, gemäß gewährleistungsrecht kann der händler nachbessern - und das kann auch ein reparaturversuch sein ... zwar nicht kundenfreundlich aber IMHO rechtlich in ordnung ...
http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm
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Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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