diese "zahlscheingebühr" haben ja immer mehr firmen eingeführt ... chello ist da dann ja eh spät dran, wenn die erst jetzt damit anfangen ...
außerdem ist das IMHO keine vertragsänderung sondern einfach zusätzliche spesen, die sie dafür verrechnen, dass kein einziehungsauftrag besteht ...
btw: den einziehungsauftrag finde ich überhaupt problemlos ... man kann den betrag einfach zurückbuchen lassen - die kosten werden der einziehenden firma verrechnet (und die sind gar nicht so gering) - der kontoinhaber hat keine kosten ...
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verrechnest chello halt in zukunft für jedes schreiben, dass du ihnen aufgrund ihrer unfähigkeit schicken mußt auch etwas und ziehst es von den gebühren ab

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