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Alt 25.07.2004, 08:41   #27
Weissbier
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Standard Re: also

Zitat:
Original geschrieben von Max11
wenn ich was bei Ebay einstelle muß ich 0,50 € Einstellgebühr zahlen, und darf diese nicht dem Käufer verrechnen.

Blöd ist das die für jedes Bild und alles Geld verlangen.
ich frage mich langsam wirklich, wie man am effizientesten seine VHS Tapes über Ebay verkauft.

Hat es einen Sinn gleich bei 9 € anzufangen oder bei 1 € oder Sofort kauf 10 € oder wie?
Nein, das erste Bild ist gratis (bzw. in den 0,50 Einstellgebühr schon drinnen). Bei höherem Startpreis zahlt man mehr Einstellgebühr und es steigt die Chance, das man auf seiner Ware sitzenbleibt. Sogar teure Neuware wird oft mit Startpreis 1 Euro verkauft, weil sich der Endpreis dann wieder einpendelt bei einem vernünftigen Preis.

Wichtig bei ebay, 12sold und anderen ist, dass der Verkäufer im vorhinein weiß, was er verkauft und das dann auch richtig formuliert. Ein interessanter, ehrlicher Angebotstext trägt durchaus auch was dazu bei, dass mehr Leute mitbieten.

Wenn du Verkäufer sein willst, solltest du folgendes beachten: originales Foto der Ware beifügen, den Zustand der Ware (Gebrauchsspuren, Beschädigungen etc.) genau und ehrlich beschreiben, Interessierten auf deren Fragen möglichst rasch antworten, keine Gebühren auf den Käufer abwälzen, das Angebot nicht im nachhinein zuungunsten des Käufers verändern. Die letzten beiden Sachen sind schwere Verstöße, die mit Ausschluss aus ebay bestraft werden können. Außerdem kann der Käufer das ursprüngliche Angebot juristisch einfordern. Weil du wegen des Startpreises gefragt hast: Es gibt unseriöse Leute, die machen einen niedrigen Startpreis von 1 Euro, dann sehen sie, dass keine Nachfrage da ist und wollen gar nicht zum niedrigen Preis verkaufen. Die erfinden dann plötzlich im nachhinein Zusatzgebühren, erhöhen das Porto oder andere Kinkerlitzchen. Sowas sind Betrüger, und denen gehört das Handwerk gelegt. Darum ist ebay bei denen sehr sensibel.

Also wenn du was verkaufen willst, dann überlege dir vorher sehr gut, wie du dein Angebot formulierst, spätere Änderungen, die ein Nachteil für den Käufer sind, sind nicht möglich und ein schwerer Verstoß gegen die Regeln.

WB
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