Zitat:
Original geschrieben von m@rio
Stimmt solange der Name nicht markenrechtlich geschützt ist oder Verwechslungsgefahr mit einem markenrechtlich geschützten Namen besteht. In dem Fall kann der Inhaber der Marke die "Herausgabe" der Domain fordern.
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stimmt.
kann allerdings für den markeninhaber eine zeitlang dauern, da er ja immerhin klage einreichen muss wenn der domaininhaber nicht mitspielt. desweiteren muss die marke imho schon vor der entstehung der domain geschützt worden sein.
bei generischen markennamen wie z.b. apple, windows etc dürfts aber für den markeninhaber schwer werden.
diese klage eines markeninhabers dürfte nicht durchgehen.
allerdings auf hoher see und vor gericht ...
beispiel:
windows.com, windows.de -> gehört MS
windwos.at -> hier findet sich nur ein windows forum. die domain gehört aber offensichtlich nicht MS